Öffentliche Mitwirkungsauflage Teilrevision ZöN A «Schulanlage Untere Au»

  14.07.2022 , Heimberg

Der Gemeinderat Heimberg bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Teilrevision ZöN A «Schulanlage Untere Au» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Die Planung umfasst:
– Zonenplanänderung
– Änderung Schutzzonenplan und Richtplan
– Baureglementsänderung

Zur Einsichtnahme liegt auf:
– Erläuterungsbericht

Die Planung regelt Neubauten auf der bestehenden Parzelle 554 nördlich der Schulstrasse.

Die Teilrevision ZöN A «Schulanlage Untere Au» liegt 30 Tage, vom 14. Juli bis und mit 15. August, in der Bauverwaltung auf.

Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Heimberg zu richten.

Heimberg, 11. Juli 2022
Der Gemeinderat


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