Öffentliche Planauflage

  01.09.2022 , Heimberg

Ortsplanungsrevision Heimberg inkl. Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald vom 4. Oktober 1991

Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Heimberg bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Ortsplanungsrevision Heimberg sowie die Waldfeststellungen gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung vom 29. Oktober 1997, zur öffentlichen Auflage. Die öffentliche Auflage besteht aus folgenden Dokumenten:

Nutzungsplanung:
– Baureglement
– Zonenplan
– Schutzzonenplan (der Richtplan wird mit dem Schutzzonenplan dargestellt, ist aber nicht Gegenstand der öffentlichen Auflage)
– Zonenplan Naturgefahren und Gewässerraum
– Änderung Uferschutzplan

Als erläuternde Unterlagen sind zusätzlich einsehbar:
– Richtplan
– Erläuterungsbericht
– Mitwirkungsbericht
– Räumliches Entwicklungskonzept REK mit Mitwirkungsbericht
– Siedlungsentwicklungskonzept SEK mit Mitwirkungsbericht
– Inventarplan
– Vorprüfungsberichte vom 13. März 2020 und 15. April 2021

Auflage
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 1. September bis 3. Oktober in der Bauverwaltung Heimberg, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg, öffentlich auf. Sie können ebenfalls über die Homepage der Gemeinde eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Heimberg einzureichen.
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprachegruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG). Ohne Angabe der Vertretung der Einsprachegruppe wird die zuoberst genannte Person als Ansprechsperson angenommen.

Heimberg, 22. August 2022
Der Gemeinderat


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