Teilrevision ZöN A, Heimberg

  24.11.2022 , Heimberg

Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Heimberg bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Teilrevision der ZöN A, Heimberg zur öffentlichen Auflage. Die öffentliche Auflage besteht aus folgenden Dokumenten:

Nutzungsplanung
– Baureglementsänderung
– Zonenplanänderung
– Schutzzonenplan (der Richtplan wird mit dem Schutzzonenplan dargestellt, ist aber nicht Gegenstand der öffentlichen Auflage)

Als erläuternde Unterlagen sind zusätzlich einsehbar:
– Erläuterungsbericht
– Mitwirkungsbericht
– Vorprüfungsbericht vom 7. November 2022

Auflage
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 25. November bis 27. Dezember 2022 in der Bauverwaltung Heimberg, Alpenstrasse 26, 3627 Heimberg, öffentlich auf. Sie können ebenfalls über die Homepage der Gemeinde eingesehen werden.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Heimberg einzureichen. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprachegruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG). Ohne Angabe der Vertretung der Einsprachegruppe, wird die zuoberst genannte Person als Ansprechsperson angenommen.

Heimberg, 21. November 2022

Der Gemeinderat


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