Friedhof Heimberg: Aufhebung von Gräbern 2023 / Verfügung

  08.12.2022 , Heimberg

Gestützt auf Art. 23 und 27 zum Bestattungsund Friedhofreglement der Gemeinde Heimberg werden ab März 2023 folgende Gräber/ Grabreihen der Jahre 1997–2001 aufgehoben:

– Reihengräber (Erdbestattungen 1998 – 2000) mit den Nummern:
689 / 690 / 692 / 693 / 695 / 696 / 697 / 698 / 699 / 700 / 702 / 704 / 705 / 707 / 709 / 712 / 714 / 715 / 718 / 719 / 721 / 724 / 725 / 727 /
729 / 731 / 733 / 734 / 736 / 737 / 738 / 739
– Urnengräber (1997 – 2001) mit den Nummern:
668 / 670 / 676 / 680 / 685 / 687 / 688 / 691 / 694 / 701 / 703 / 708 / 710 / 711 / 713 / 716 / 717 / 720 / 722 / 723 / 726

Die Angehörigen werden höflich gebeten, die Gräber bis spätestens Ende Februar 2023 abzuräumen. Nach Ablauf der Frist werden nicht abgeholte Grabmäler und Pflanzen durch den Friedhofgärtner abgeräumt. Eine allfällige Verwertung erfolgt zugunsten der Gemeinde Heimberg.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 44 vom Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde Heimberg innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeinderat Heimberg schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten.

Weitere Auskünfte erteilt der Friedhofgärtner Herr Stefan Röthlisberger, Tel. 033 345 35 50, Bauverwaltung Heimberg; Peter Bigler, Projektleiter Bauverwaltung, Tel. 033 439 20 44.

Heimberg, 26. Oktober 2022
Bauverwaltung


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