Baupublikation Heimberg
04.02.2018 Baupublikationen, HeimbergGesuchsteller: Kuhn Schweiz AG, Baumaschinen, Postfach, 3613 Steffisburg.
Projektverfasser: Eggenberg + Lüthi AG, Architektur und Baumanagement, Thalgutstr. 33, 3114 Wichtrach.
Projektänderung, Vorhaben: Projektänderung zur erteilten Baubewilligung vom 27. März 2017 für den Abbruch von bestehenden Gebäuden/Neubau Bürogebäude/ Werkstatt/Unterstand und Umgebung mit Abstellflächen.
Die Projektänderung umfasst die Verschiebung des Unterstandes Richtung Süden, die Reduzierung des Bürotrakts, innere Veränderungen mit geringen Änderungsauswirkungen an Fassaden, sowie auf der Ost- und der Westdachfläche des Gebäudes 125b ist ergänzend und damit neu der Aufbau von Fotovoltaikanlagen auf je 75 m Länge vorgesehen.
Standort / Parzelle: Bernstrasse 121, 125, 125a, 125b, 125c, Parzelle Nr. 150.
Koordinaten: 2 613 372 / 1 180 658 (Gebäude mit Haupt-Nr. 125).
Nutzungszone: Gewerbezone Ga.
Ausnahme: Bauen im Strassen- und Radwegabstand, Art. 80 + 81 SG, Art. 17 GBR.
Gewässerschutzmassnahmen/ -bereich:
Neu/Ersetzen von Abwasseranlagen. Zone A.
Auflage- und Einspracheort: Gemeindeverwaltung, Alpenstr. 26, 3627 Heimberg.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
15. Januar 2018.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile für den veränderten Standort des Unterstandes verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen können sich lediglich gegen die Projektänderung richten, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Sie sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflageund Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Bauverwaltung Heimberg
