Baupublikation Heimberg

  06.03.2019 Baupublikationen, Heimberg

Gesuchsteller: Genossenschaft Migros Aare, Industriestrasse 20, 3321 Urtenen-Schönbühl.
Projektverfasser: Gauer Itten Messerli Architekten AG, Altenbergstrasse 28, 3013 Bern.
Vorhaben: Überbauung 1. Etappe, gestützt auf die genehmigte Überbauungsordnung «Untere Bernstrasse», mit den Baufeldern 1a (2-geschossig), 1b (2-geschossig mit Aufbau BF 1c) 1c und 2 (8-geschossig), beinhaltend Verkaufsgeschäfte (1a+1b), Büro-/Dienstleistungsbetriebe und Wohnungen (1c+2), 26 oberirdische Parkplätze, unterirdischer Einstellhalle für rund 116 PP, sowie Reklamen. – Erschliessung Anlieferung wird später mit separater UeO noch verändert. Das Vorhaben beinhaltet auch die notwendigen, baulichen Anpassungen am östlich liegenden Radweg der Gemeinde Heimberg.
Standort / Parzellen: Bernstrasse 221 (Baufeld 1a und 1b), 221a (Bf 1c), 221b (EH) und 219 (Bf 2), Parzellen Nr. 334, 869, 1168 und 1289.
Koordinaten: 2 613 077 / 1 181 259,
2 613 021 / 1 181 256, 2 613 046 / 1 181 212, 2 613 050 / 1 181 269, 2 613 080 / 1 181 234.
Nutzungszone: Überbauungsordnung «Untere Bernstrasse», genehmigt 2. November 2018 und Verkehrsfläche (Radweg).
Ausnahmen: Bauen im Strassenabstand, nach Art. 80/81 SG und GBR 17, von Kantonsstrasse und Radweg Gemeinde.
Gewässerschutzmassnahmen/ -bereich:
Neue Abwasseranlagen. Zone A.
Auflage- und Einspracheort: Gemeindeverwaltung, Alpenstr. 26, 3627 Heimberg.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
1. April 2019.

Es wird auf die Gesuchakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).

Bauverwaltung Heimberg


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