Verkehrsmassnahme Auweg

  04.02.2018 Verkehrsmassnahmen, Heimberg

Der Gemeinderat Heimberg verfügt gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des eidgenössischen Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der kantonalen Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 folgende Verkehrsmassnahme, mit Zustimmungsverfügung des OIK I.

Neue Verkehrssignalisation Auweg:
1. Hauptzugang Stockhornstrasse: Signal 2.30

Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Markierung 6.20 Sperrflächen inkl. Leitlinie als «Inselkopf», Verengung mit Inselpfosten schwarz/gelb.
2. Auweg (Abschnitt Stockhornstrasse bis erste Mittelinsel): Markierung 6.19 Längsstreifen für Fussgänger, Breite 1,50 m, 4x Fahrbahnverengung mit Leitpfosten im Abstand von ca. 35–50 m. Aufheben der Mittelinsel.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) bis zum 23. Oktober 2017 beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist in 2 Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Diese Verfügung tritt nach dem Errichten der Signalisation und Markierung in Kraft.

Heimberg, 15. September 2017

Bauverwaltung Heimberg


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