Baupublikation Hilterfingen
04.02.2018 , HilterfingenGesuchsteller: Daniel Werren, Dählenweg 9, 3603 Thun.
Projektverfasser: Daniel Werren, Dählenweg 9, 3603 Thun.
Grundeigentümer: Stockwerkeigentümergemeinschaft Staatsstrasse 22, Hilterfingen, p. A. Treuhand Gerber + Co AG, Oberstrasse 15, 3360 Herzogenbuchsee.
Bauvorhaben: Anbringen einer Glasbrüstung als Lärmschutz.
Standort / Parzelle: Staatsstrasse 22, Hilterfingen; Parzelle Nr. 72.
Koordinaten: 2 616 756 / 1 176 112.
Nutzungszone / Überbauungsordnung:
Mischzone Kern Hilterfingen MK1, Lärmempfindlichkeitsstufe ES III.
Schutzzone: Perimeter Ortsbildschutzgebiet.
Bauart und Baumaterialien: Klarglas.
Hinweis zur Profilierung: Es wurden Erleichterungen gemäss Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
17. Juli 2017.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Hilterfingen, 7. Juni 2017
Bauverwaltung Hilterfingen
