Hundetaxe 2017

  04.02.2018 , Hilterfingen

Gemäss dem Reglement über die Hundetaxe und Hundehaltung der Gemeinde Hilterfingen muss für jeden in der Gemeinde Hilterfingen gehaltenen Hund, der am 1. August über 6 Monate alt ist, eine Hundesteuer entrichtet werden. Diese beträgt nach Gemeindeversammlungsbeschluss vom 10. Dezember 2008 Fr. 80.– pro Hund.

Allen bei der Gemeindeverwaltung registrierten Hundehaltern/-innen wird die Hundetaxe im Monat August in Rechnung gestellt. Wir bitten alle neuen Hundebesitzer/innen, ihre Tiere unter Angabe der Rasse, des Alters, des Geschlechts und der Kennzeichnungs-Nr. (Chip-Nr.) bei der Gemeindeschreiberei Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, anzumelden (Telefon 033 244 60 60 oder E-Mail gemeindeschreiberei@hilterfingen.ch). Bei persönlicher Vorsprache ist der Heimtierausweis mitzubringen. Allfällige Mutationen sind der Gemeindeschreiberei Hilterfingen fortlaufend zu melden.

Weiter machen wir Sie darauf aufmerksam, dass seit 1. Januar 2007 gemäss eidgenössischer Gesetzgebung sämtliche Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in einer Datenbank (AMICUS) geführt werden müssen. Ein Verkauf oder Tod des Hundes, Adressänderungen oder Wegzug der Besitzer/innen sind der Datenbank unter www.amicus.ch sowie der Gemeindeschreiberei Hilterfingen unter gemeindeschreiberei@hilterfingen.ch oder telefonisch 033 244 60 60 umgehend zu melden.

Gemeindepolizeiorgan 3652 Hilterfingen


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