Reglement über die Spezialfinanzierung für den baulichen Unterhalt im Verwaltungsvermögensbereich, Referendumsfrist

  04.02.2018 , Hilterfingen

Der Gemeinderat Hilterfingen hat am 11. September 2017 das neue

Reglement über die Spezialfinanzierung für den baulichen Unterhalt im Verwaltungsvermögensbereich 2017

unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums beschlossen.

Gemäss Artikel 10 des Organisationsreglements von Hilterfingen wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das neue Reglement kann am Schalter der Gemeindeschreiberei während den Büroöffnungszeiten eingesehen oder dort bezogen werden.

Gemäss Artikel 8 des Organisationsreglements von Hilterfingen können 4% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses durch Unterzeichnung des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das neue Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist.

Die Referendumsfrist läuft bis 23. Oktober 2017, die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften beträgt 124. Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei, 3652 Hilterfingen.

Gemeinderat Hilterfingen


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