Kurtaxenreglement –Änderungen beim Bezug der Beherbergungsabgabe

  04.02.2018 , Hilterfingen

Der Gemeinderat Hilterfingen hat am 16. Oktober 2017 die Anpassung von Artikel 2 (Organisation) des Kurtaxenreglementes unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums beschlossen.

Die Änderungen werden aufgrund des in der Septembersession des Grossen Rates beschlossenen Änderung des Tourismusentwicklungsgesetzes notwendig. Dieses sieht Anpassungen beim Bezug der Beherbergungsabgabe vor. Einerseits soll der Bezug grundsätzlich vor Ort geschehen, andererseits soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Abgabe direkt durch Anbieter wie airbnb einziehen zu lassen.

Gemäss Artikel 10 des Organisationsreglements von Hilterfingen wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das angepasste Reglement kann am Schalter der Gemeindeschreiberei während den Büroöffnungszeiten eingesehen oder dort bezogen werden.
Gemäss Artikel 8 des Organisationsreglements von Hilterfingen können 4% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses durch Unterzeichnung des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das revidierte Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist.

Die Referendumsfrist läuft bis 27. November 2017, die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften beträgt 124. Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei Hilterfingen, Staatsstrasse 18, Postfach 54, 3652 Hilterfingen.

Gemeinderat Hilterfingen


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