Ordentliche Burgergemeindeversammlung
04.02.2018 , HilterfingenFreitag, 8. Dezember 2017, 19.00 Uhr, im Forsthaus Burech
Traktanden
1. Protokoll Nr. 1 der Burgergemeindeversammlung vom 5. Mai 2017 2. Wahlen 2018–2021
a) Wiederwahl des Präsidenten
b) Ersatzwahl eines Mitgliedes in den Burgerrat anstelle von Daniel Röthlisberger
c) Wiederwahl der übrigen Burgerräte
d) Wiederwahl der Sekretärin
e) Wiederwahl des Finanzverwalters
3. Finanzplan 2018–2022; Kenntnisnahme
4. Voranschlag 2018; Beratung und Genehmigung
5. Orientierungen aus den Ressorts
6. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden 3 und 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Burgerschreiberei Hilterfingen, Höhenstrasse 7, 3652 Hilterfingen, zur Einsichtnahme auf.
Gemäss Art. 4 OgR ist stimmberechtigt, wer im Verwaltungskreis Thun wohnhaft ist, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und das Burgerrecht der Burgergemeinde Hilterfingen besitzt. Auswärts wohnhafte Burger haben sich zur Ausübung des Stimmrechts in das Verzeichnis der stimmberechtigten Burger eintragen zu lassen. Ein entsprechendes Gesuchsformular kann bei der Burgerschreiberei bezogen werden.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Hilterfingen, 23. Oktober 2017
Der Burgerrat
