Referendum Ausgabenbeschluss
04.02.2018 , HilterfingenBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Sanierung Wasserleitung Chartreusestrasse
– Hünibachstrasse, Bachquerung Hünibach
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2017 einen Verpflichtungskredit von Fr. 225 000.– für die Sanierung der Wasserleitung Chartreusestrasse – Hünibachstrasse, Hünibach, genehmigt.
Vorgesehen ist ein vollständiger Ersatz der bestehenden Bachquerung ab Chartreusestrasse 26 bis Hünibachstrasse 105. Die Baulänge beträgt rund 75 m und die neue Leitung soll mittels Spülbohrung erstellt werden. Damit kann verhindert werden, dass die Gewässersohle aufgebrochen werden muss. Als flankierende Massnahmen braucht es weitere Anpassungen im Bereich der Stationsstrasse auf dem Teilstück Hünibachstrasse bis Einmündung Blümlisalpweg. Auf einer Baulänge von rund 55 m ist dort die bestehende Leitung aus Grauguss durch eine neue Leitung aus Duktilguss zu ersetzen.
Die Projektunterlagen können bei der Bauverwaltung Hilterfingen während den Büroöffnungszeiten eingesehen werden.
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Gemäss Artikel 9 des Organisationsreglementes können mindestens vier Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderates über eine einmalige Ausgabe von mehr als Fr. 150 000.– bis Fr. 250 000.– verlangen, dass der entsprechende Beschluss der Gemeindeversammlung zu unterbreiten ist.
Die Referendumsfrist läuft bis 11. Dezember 2017, die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften beträgt 123. Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei Hilterfingen, Staatsstrasse 18, Postfach 54, 3652 Hilterfingen.
Der Gemeinderat
