Ersatz Personalreglement, Referendumsfrist
04.02.2018 , HilterfingenDer Gemeinderat Hilterfingen hat am 11. Dezember 2017 das neue
Personalreglement 2018 unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums beschlossen.
Gemäss Artikel 10 des Organisationsreglements von Hilterfingen wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das neue Reglement kann am Schalter der Gemeindeschreiberei während den Büroöffnungszeiten eingesehen oder dort bezogen werden. Der Erlass ist auch auf www.hilterfingen.ch auffindbar. Inhaltliche Änderungen hat die Bestimmung vorwiegend im Bereich der Behördenentschädigungen erfahren, damit diese realistischer dem tatsächlichen Aufwand entsprechen.
Gemäss Artikel 8 des Organisationsreglements von Hilterfingen können 4% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses durch Unterzeichnung des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das neue Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist.
Die Referendumsfrist läuft bis 22. Januar 2018, die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften beträgt 124. Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei, 3652 Hilterfingen.
Neu wurde zusätzlich zum Personalreglement eine Personalverordnung vorgesehen, welche in der Genehmigungskompetenz des Gemeinderates liegt. Darin enthalten sind u. a. die Weisungen, die bis anhin im Anhang zum Personalreglement waren. Zusätzlich sind auch viele Inhalte dazugekommen, die zwar nicht neu sind, aber beispielsweise in Gemeinderatsbeschlüssen oder anderen Wegleitungen festgelegt waren (z. B. Leistungsbeurteilung, Dienstjubiläen, Urlaub usw.). An der Praxis ändert dies somit grundsätzlich nichts, aber dafür sollte nun alles Personalrelevante gesammelt und am selben Ort auffindbar sein.
Gemeinderat Hilterfingen
