Schulverband Hilterfingen Fondsreglement, Referendum

  04.02.2018 , Hilterfingen

Die Schulkommission Hilterfingen sowie die Verbandsgemeinden Heiligenschwendi, Hilterfingen und Oberhofen haben gestützt auf
– Artikel 92 und 93 Gemeindeverordnung (GV) vom 18. Dezember 1998 am 5. September 2017, am 5. Dezember 2017, am 11. Dezember 2017 und am 13. Dezember 2017 beschlossen:

Mit dem Vermögen aus dem Verein ehemaliger Sekundar- und Oberstufenschüler und -schülerinnen Hilterfingen, Oberhofen und Heiligenschwendi wird neu der Fonds ehemaliger Sekundar- & Oberstufenschüler begründet.

Der Fondsreglementsbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die detaillierten Unterlagen zu diesem Geschäft können beim Sekretariat des Schulverbands, Elisabeth-Müller-Weg 14, 3626 Hünibach, Tel. 033 243 46 23, bezogen oder eingesehen werden. Die Referendumsfrist läuft bis 3. März 2018. Nach unbenutzt abgelaufener Referendumsfrist tritt der Beschluss in Rechtskraft.

Hilterfingen, 29. Januar 2018

Schulverband Hilterfingen


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