Öffentliche Planauflage

  28.02.2018 , Hilterfingen

Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung «UeO Gewerbezentrum Hünibach»
Das von der Gemeindeversammlung am 7. Juni 2017 genehmigte Projekt für die Erstellung der öffentlichen Erschliessungsanlagen, einem unterirdischen Abwasser-Retentionsbecken und einer Unterflur-Abfallsammelstelle im Bereich des Gewerbezentrums Hünibach bedingt eine Änderung der UeO «Gewerbezentrum Hünibach.
Der Gemeinderat Hilterfingen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der UeO «Gewerbezentrum Hünibach», bestehend aus dem Überbauungsplan, den Überbauungsvorschriften und den Erläuterungen zur öffentlichen Auflage. Die Änderungen erfolgen im geringfügigen Verfahren gemäss Art. 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 23. Februar 2018 bis 26. März 2018, in der Bauverwaltung Hilterfingen öffentlich auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Hilterfingen einzureichen.

Hilterfingen, Februar 2018

Der Gemeinderat


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