Reglement über die Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen
14.03.2018 , HilterfingenDer Gemeinderat Hilterfingen hat am 26. Februar 2018 das neue
Reglement über die Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen 2018
unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums, beschlossen.
Gemäss Artikel 10 des Organisationsreglementes von Hilterfingen wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das neue Reglement kann am Schalter der Gemeindeschreiberei während den Büroöffnungszeiten eingesehen oder dort bezogen werden.
Gemäss Artikel 8 des Organisationsreglementes von Hilterfingen können 4% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses durch Unterzeichnung des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das neue Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist.
Die Referendumsfrist läuft bis am 9. April 2018, die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften beträgt 123. Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei Hilterfingen, Staatsstrasse 18, Postfach 54, 3652 Hilterfingen.
Gemeinderat Hilterfingen
