Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 15 «Gewerbezentrum Hünibach» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

  10.05.2018 , Hilterfingen

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat Hilterfingen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 23. April 2018 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Hilterfingen, 3. Mai 2018

Der Gemeinderat


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