Kurtaxenreglement – Anpassungen Tarifrahmen
11.07.2018 , HilterfingenDer Gemeinderat Hilterfingen hat am 2. Juli 2018 die Anpassung von Artikel 4 (Ansätze) des Kurtaxenreglementes unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums, beschlossen.
Da bei dem aktuellen Reglement die Ansätze teilweise ausgeschöpft werden, aber auch in Zukunft mit Erhöhungen der Kurtaxe zu rechnen ist, zeichnete sich eine Anpassung der Ansätze ab. Mit dem neu gesteckten Rahmen wird erlaubt, dass relativ rasch auf steigende Bedürfnisse reagiert werden kann.
Gemäss Artikel 10 des Organisationsreglements von Hilterfingen wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das angepasste Reglement kann am Schalter der Gemeindeschreiberei während den Büroöffnungszeiten eingesehen oder dort bezogen werden.
Gemäss Artikel 8 des Organisationsreglements von Hilterfingen können 4% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses durch Unterzeichnung des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das revidierte Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist.
Die Referendumsfrist läuft bis am 13. August 2018, die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften beträgt 122. Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei Hilterfingen, Staatsstrasse 18, Postfach 54, 3652 Hilterfingen.
Gemeinderat Hilterfingen
