Referendum Ausgabenbeschluss
11.07.2018 , HilterfingenErsatzbeschaffung Kommunalfahrzeug Werkhof
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 2. Juli 2018 einen Verpflichtungskredit von Fr. 248 000.– für die Ersatzbeschaffung eines neuen Kommunalfahrzeuges für den Werkhof genehmigt.
Gemäss Fahrzeugkonzept ist der Ersatz des Lastwagens Bucher BU 200 für 2018 vorgesehen. Mit der termingerechten Beschaffung sollen möglichst zeit- und kostspielige Reparaturen des noch im Einsatz stehenden 13-jährigen Fahrzeuges umgangen werden. Vorab für den Winterdienst ist es entscheidend, dass der Werkhof über tadellos funktionierende Fahrzeuge verfügt. Aufgrund der Evaluation ist der Entscheid auf den Mehrzweck-Geräteträger Ladog T 1700 mit stufenlosem, hydrostatischem Antrieb gefallen. Das Fahrzeug, mit einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von 7000 kg, ist limitiert auf eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, was steuerliche Vorteile mit sich bringt. Die Ausrüstung mit einem Hakengerät ergibt eine grösstmögliche Flexibilität für den täglichen Einsatz und dank der Normierung des Systems kann auch eine Zusammenarbeit mit örtlichen Unternehmungen erfolgen.
Die Unterlagen zum neuen Fahrzeug können bei der Bauverwaltung Hilterfingen während den Büroöffnungszeiten eingesehen werden.
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Gemäss Artikel 9 des Organisationsreglementes können mindestens vier Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderates über eine einmalige Ausgabe von mehr als Fr. 150 000.– bis Fr. 250 000.– verlangen, dass der entsprechende Beschluss der Gemeindeversammlung zu unterbreiten ist.
Die Referendumsfrist läuft bis 13. August 2018, die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften beträgt 122. Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei Hilterfingen, Staatsstrasse 18, Postfach 54, 3652 Hilterfingen.
Der Gemeinderat
