Öffentliche Planauflage

  06.09.2018 , Hilterfingen

Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung UeO Nr. 16 «Seehof»
Der Gemeinderat Hilterfingen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der UeO Nr. 16 «Seehof», bestehend aus dem Überbauungsplan, den Überbauungsvorschriften und den Erläuterungen zur öffentlichen Auflage. Die Änderungen erfolgen im geringfügigen Verfahren gemäss Art. 122 der Bauverordnung vom 6. März 1985.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 6. September bis 5. Oktober 2018, in der Bauverwaltung Hilterfingen öffentlich auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Hilterfingen einzureichen.

Hilterfingen, September 2018

Der Gemeinderat


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