Ordentliche Burgergemeindeversammlung

  31.10.2018 , Hilterfingen

Freitag, 7. Dezember 2018, 19.00 Uhr, im Forsthaus Burech

Traktanden:
1. Protokoll Nr. 1 der Burgergemeindeversammlung vom 4. Mai 2018
2. Finanzplan 2019–2023; Kenntnisnahme
3. Voranschlag 2019: Beratung und Genehmigung
4. Anpassung Reglemente
a) Reglement Winklerstiftung
b) Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht
5. Orientierungen aus den Ressorts
6. Verschiedenes

Die Unterlagen zu den Traktanden 2, 3 und 4 liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Burgerschreiberei Hilterfingen, Höhenstrasse 7, 3652 Hilterfingen, zur Einsichtnahme auf.

Gemäss Art. 4 OgR ist stimmberechtigt, wer im Verwaltungskreis Thun wohnhaft ist, in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt ist und das Burgerrecht der Burgergemeinde Hilterfingen besitzt. Auswärts wohnhafte Burger haben sich zur Ausübung des Stimmrechts in das Verzeichnis der stimmberechtigten Burger eintragen zu lassen. Ein entsprechendes Gesuchsformular kann bei der Burgerschreiberei bezogen oder via Homepage wwww.burger gemeinde-hilterfingen.ch heruntergeladen werden.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Hilterfingen, 23. Oktober 2018

Der Burgerrat


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