Anpassung Besoldungsordnung Schulverband Hilterfingen per 1. März 2018

  23.01.2019 , Hilterfingen

Die Verbandsgemeinden haben an deren Sitzungen die Revision der Besoldungsordnung des Schulverbandes Hilterfingen vom 1. Januar 2006 genehmigt. Auf Einberufung einer Delegiertenversammlung wurde verzichtet. Die Genehmigung wird der Bevölkerung hiermit zur Kenntnis gebracht, Artikel 45 kantonale Gemeindeverordnung. Sie tritt rückwirkend per 1. März 2018 in Kraft. Die Besoldungsordnung kann bei den Verbandsgemeinden eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss der Verbandsgemeinden kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun erhoben werden.

Schulverband Hilterfingen


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