Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung «Gewerbezentrum Hünibach» – Genehmigung und Inkraftsetzung
30.01.2019 , HilterfingenDas Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Hilterfingen am 23. April 2018 beschlossene Änderung der Überbauungsordnung «Gewerbezentrum Hünibach» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 11. Dezember 2018 genehmigt.
Mit dem Genehmigungsbeschluss wurden von Amtes wegen folgende Änderungen vorgenommen:
– Festlegung Baufeld PE für eine oberirdische Parkierungsebene (bisher zwei Parkierungsebenen) mit überdachtem Treppenabgang und einer Rampe in das 1. Untergeschoss
– Festlegung neues Baufeld PEU für eine Parkierungsebene im 1. Untergeschoss und ein Abwasser-Retentionsbecken im 2. Untergeschoss.
Die Änderungen treten vorbehältlich allfälliger Beschwerden am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen stehen auf der Bauverwaltung der Gemeinde Hilterfingen, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Hilterfingen, 28. Januar 2019
Der Gemeinderat