Regierungsratsbeschluss 56/2019 Öffentliche Bekanntmachung nach Art. 110 BauV

  27.03.2019 , Hilterfingen

Gemeinde Hilterfingen
Ersatzvornahme SFG Planung Seegarten mit Baubewilligung; Änderung Parzelle Hilterfingen GBBl.-Nr. 508, gestützt auf den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern Nr. 100.2010/423/427U vom 18. September 2013

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die «Ersatzvornahme SFG Planung Seegarten mit Baubewilligung; Änderung Parzelle Hilterfingen GBBl.-Nr. 508, gestützt auf den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern Nr. 100.2010/423/427U vom 18. September 2013» in Anwendung von Art. 8 des See- und Flussufergesetzes (SFG; BSG 704.1) mit Datumvom 30. Januar 2019 beschlossen (RRB 56/2019).

Die Planung tritt am 29. März 2019 in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Hilterfingen, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung jedermann zur Einsichtnahme offen.

Bern, 21. März 2019

Der Regierungsrat des Kantons Bern, vertreten durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion


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