Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde

  17.04.2019 , Hilterfingen

Mittwoch, 5. Juni 2019, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Hünibach

Traktanden
1. Sanierung Werkleitungen Staatsstrasse Hünibach bis Hilterfingen (Chartreuse bis Gemeindegrenze Oberhofen). Genehmigung des Projektes sowie der beiden Verpflichtungskredite von Fr. 1 250 000.– (Wasserversorgung) und Fr. 690 000.– (Abwasserentsorgung)
2. Rechnungsprüfungsorgan und Datenschutzaufsichtsstelle. Wahl der entsprechenden
Institution für die Zeitdauer vom 1. Januar
2020 bis 31. Dezember 2023
3. Datenschutzbericht 2018. Kenntnisnahme
4. Kenntnisnahme von Kreditabrechnungen
5. Orientierungen
6. Verschiedenes

Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung im Gemeindehaus bei der Gemeindeschreiberei während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Die Geschäftsvorlagen werden in einer separaten Botschaft, welche in alle Haushaltungen zugestellt wird, detailliert beschrieben. Bei Nichterhalt kann sie bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden. Die Botschaft kann ab Freitag, 3. Mai 2019, auch unter www.hilter fingen.ch, Rubrik News, Gemeindeversammlungen, eingesehen werden.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Hilterfingen haben und angemeldet sind, freundlich eingeladen.

Der Gemeinderat


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