Reglement über die Instandsetzung von Grabenaufbrüchen im öffentlichen Strassengebiet, Referendumsfrist

  15.05.2019 , Hilterfingen

Der Gemeinderat Hilterfingen hat am 6. Mai 2019 das neue Reglement über die Instandsetzung von Grabenaufbrüchen im öffentlichen Strassengebiet 2019, unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums, beschlossen.

Gemäss Artikel 10 des Organisationsreglements von Hilterfingen wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das neue Reglement kann am Schalter der Gemeindeschreiberei während den Büroöffnungszeiten eingesehen oder dort bezogen werden. Der Erlass ist auch auf www.hilterfingen.ch auffindbar. Darin soll der Ablauf vom Aufbruchgesuch über die Ausführung der Grabarbeiten und der Wiederinstandsetzung der Beläge inklusive der Kostenfolge für den Gesuchsteller festgelegt werden.

Gemäss Artikel 8 des Organisationsreglements von Hilterfingen können 4% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses durch Unterzeichnung des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist.

Die Referendumsfrist läuft bis 17. Juni 2019, die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften beträgt 123. Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei, 3652 Hilterfingen.

Gemeinderat Hilterfingen


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote