Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 16 «Seehof» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV).
18.09.2019 , HilterfingenBeschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat Hilterfingen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 9. September 2019 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Hilterfingen, 11. September 2019
Der Gemeinderat
