Öffentliche Mitwirkungsauflage
18.09.2019 , HilterfingenAufhebung Überbauungsordnung UeO Nr. 2 «Schlüsselacher Haberzälg» mit Zonenplan- und Baureglementänderung
Der Gemeinderat Hilterfingen bringt, gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Aufhebung Überbauungsordnung UeO Nr. 2 «Schlüsselacher Haberzälg» mit Zonenplanund Baureglementänderung zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Unterlagen liegen 30 Tage, vom 14. Oktober bis und mit 12. November 2019 in der Bauverwaltung Hilterfingen auf.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. die Eingaben sind an die Gemeindeschreiberei Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen zu richten.
Zu den vorgesehenen Änderungen findet am Dienstag, 22. Oktober 2019, ab 19.00 Uhr, in der Turnhalle OSH Hünibach ein öffentlicher Infoanlass statt, zu welcher die Bürger der Gemeinde Hilterfingen eingeladen sind.
Hilterfingen, 16. September 2019
Der Gemeinderat