Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 16 Seehof. Genehmigung und Inkraftsetzung

  26.02.2020 , Hilterfingen

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Hilterfingen am 9. September 2019 beschlossene Änderung der Überbauungsordnung Nr. 16 Seehof in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 11. Dezember 2018 genehmigt.

Mit dem Genehmigungsbeschluss wurden von Amtes wegen folgende Änderungen vorgenommen:
– Festlegung/Präzisierung der Bereiche für Anund Kleinbauten wie Liftanlage, Vordächer, Einhausung Abfall-Container innerhalb und ausserhalb der Baufelder.

Die Änderungen treten vorbehältlich allfälliger Beschwerden am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen auf der Bauverwaltung der Gemeinde Hilterfingen, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Hilterfingen, 24. Januar 2020

Der Gemeinderat


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