Abbrennen von Feuerwerksartikeln

  22.07.2020 , Hilterfingen

Im Hinblick auf den kommenden Nationalfeiertag 2020 macht der Gemeinderat auf das Polizeireglement, Artikel 8, aufmerksam: Feuerwerk darf nur so aufbewahrt und abgebrannt werden, dass für Personen, Tiere und Sachen keine Gefährdung entsteht.

Im Dorfkern von Hilterfingen sowie in den im vorgenannten Reglement im Situationsplan rot bezeichneten Gebieten der Ortsteile Hilterfingen und Hünibach ist das Abbrennen von jeglichem Feuerwerk verboten!

Das Gemeindepolizeiorgan ist befugt, weitere Orte zu bezeichnen, an denen das Abbrennen und Abschiessen von Feuerwerk ausnahmslos verboten ist. Insbesondere bei lang anhaltender und grosser Trockenheit kann das generelle Abbrennverbot auf das ganze Gemeindegebiet ausgedehnt werden.

Wir danken Ihnen für den verantwortungsvollen und sorgsamen Umgang mit Feuerwerksund Knallkörpern!

Gemeinderat Hilterfingen


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