Anpassung Reglement über die Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens; Referendumsfrist
26.08.2020 , HilterfingenDer Gemeinderat Hilterfingen hat am 10. August 2020 die Anpassung des
Reglements über die Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens unter Vorbehalt des fakultativen Referendums beschlossen. Das Reglement wurde an die Vorschriften von HRM2 angepasst.
Gemäss Artikel 10 des Organisationsreglements von Hilterfingen wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das angepasste Reglement kann am Schalter der Gemeindeschreiberei während den Büroöffnungszeiten eingesehen oder dort bezogen werden.
Gemäss Artikel 8 des Organisationsreglements von Hilterfingen können 4% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses durch Unterzeichnung des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das neue Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist.
Die Referendumsfrist läuft bis 21. September, die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften beträgt 124. Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei, 3652 Hilterfingen.
Gemeinderat Hilterfingen