Burgergemeinde

  19.08.2020 , Hilterfingen

Inkraftsetzung von Gemeindeerlassen
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt die Burgergemeinde Hilterfingen hiermit die Inkraftsetzung der folgenden Verordnung bekannt:

– Organisationsverordnung (OgV); Teilrevision
– Art. 12, 4: Video- oder Telefonkonferenzen (neu)
– Art. 8 Ressortaufteilung (Änderung)

Genehmigung Burgerrat: 11. August 2020.

Inkraftsetzung: 12. August 2020, vorbehältlich allfälliger Beschwerden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse des Burgerrates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Der Burgerrat


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