Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  21.10.2020 , Hilterfingen

Mittwoch, 25. November 2020, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Hünibach

Traktanden:
1. Budget 2021, Budgetberatung, Festsetzung der Steueranlage sowie der Liegenschaftssteuer
2. Generelle Entwässerungsplanung (GEP). Zustandserfassung privater Abwasseranlagen. Genehmigung eines Nachkredites in der Höhe von Fr. 2 100 000.–
3. Gewerbezentrum Hünibach (GWZ), dritte Etappe. Genehmigung der Projektänderung mit Verzicht auf die Unterflur-Abfallsammelstelle
4. Kabelfernsehanlage Hilterfingen. Genehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr. 520 000.– für den Ausbau des Glasfasernetzes
5. Datenschutzbericht 2019; Kenntnisnahme
6. Kenntnisnahme von Kreditabrechnungen
7. Verabschiedung von scheidenden Ratsmitgliedern
8. Orientierungen
9. Verschiedenes

Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung im Gemeindehaus bei der Gemeindeschreiberei während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Die Geschäftsvorlagen werden in einer separaten Botschaft, welche in alle Haushaltungen zugestellt wird, detailliert beschrieben. Bei Nichterhalt kann sie bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden. Die Botschaft kann ab Freitag, 23. Oktober 2020, auch unter www. hilterfingen.ch, Rubrik News, Gemeindeversammlungen, eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Covid-19
Da die Abstandsvorschriften nicht eingehalten werden können, sieht das Schutzkonzept die Schutzmaskenpflicht und die Erfassung von Kontaktdaten vor. Masken werden beim Eintritt verteilt. Wir bitten Sie, pro Haushalt nebeneinander zu sitzen. Zwischen den einzelnen Haushalten ist jeweils ein Stuhl freizulassen.

Damit der Einlass gestaffelt erfolgen kann, bitten wir um frühzeitiges Erscheinen bei der unteren Turnhalle der Oberstufenschule Hünibach. Die Türen sind ab 19.00 Uhr geöffnet.

Beachten Sie bitte auch das Schutzkonzept auf unserer Homepage sowie auf den Seiten 2 und 3 der an alle Haushaltungen verteilten Einladung. Laufende Änderungen bleiben vorbehalten.

Bitte informieren Sie sich vor der Gemeindeversammlung über die aktuellen Massnahmen auf unserer Website www.hilterfingen.ch. Sollte die Gemeindeversammlung aufgrund neuer Covid-19-Massnahmen abgesagt werden müssen, teilen wir dies unter www.hilterfingen.ch und im Anzeiger des Verwaltungskreises Thun mit.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Hilterfingen angemeldet und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind (Art. 12 GG).

Der Gemeinderat


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