Burgerversammlung vom 4. Dezember; Protokollauflage

  09.12.2020 , Hilterfingen

Gemäss Art. 60 des Organisationsreglementes liegt das Protokoll der ordentlichen Burgerversammlung, während 30 Tagen ab 10. Dezember, bei der Burgerschreiberei Hilterfingen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Einsprachen von den Stimmberechtigten sind schriftlich bis 9. Januar 2021 an den Burgerrat Hilterfingen zu richten. Der Burgerrat entscheidet über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.

Der Burgerrat


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