Fakultative Referenden Gemeindereglemente – Fristverlängerung

  27.01.2021 , Hilterfingen

In den Ausgaben des Amtsanzeigers Verwaltungskreis Thun vom 3. und 10. Dezember 2020 wurde gemäss Artikel 10 des Organisationsreglements von Hilterfingen die Bevölkerung über die Änderung respektive Ausarbeitung zweier Reglemente unter Vorbehalt des fakultativen Referendums informiert.

Polizeireglement 2010 und Reglement über die Mehrwertabgabe 2021
Gemäss Artikel 8 des Organisationsreglements von Hilterfingen können 4% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses durch Unterzeichnung des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist. Die Reglemente können am Schalter der Gemeindeschreiberei während den Büroöffnungszeiten eingesehen oder dort bezogen werden. Die Erlasse sind auch auf www.hilter fingen.ch auffindbar.

Aufgrund des Coronavirus stand die Frist zur Einreichung von Unterschriftenbogen vom 19. Dezember 2020 bis 22. Januar 2021 still.

Die Referendumsfrist für die beiden erwähnten Erlasse wurde entsprechend verlängert und läuft nun bis 15. Februar 2021, die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften beträgt 125. Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei, Staatsstrasse 18, Postfach 54, 3652 Hilterfingen.

Gemeinderat Hilterfingen


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