Inkraftsetzung von Gemeindeerlassen

  06.01.2021 , Hilterfingen

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt die Burgergemeinde Hilterfingen hiermit die Inkraftsetzung der folgenden Reglemente und Verordnungen bekannt:

Reglement über Entgelte für erbrachte Dienst- oder anderweitige Leistungen
Genehmigung
– Burgerversammlung 4. Dezember 2020
Inkraftsetzung: 1. Januar 2021.

Verordnung über Entgelte für erbrachte Dienst- oder anderweitige Leistungen
Genehmigung
– Burgerrat 16. Juni 2020.
Inkraftsetzung: 1. Januar 2021.

Aufhebung von Gemeindeerlassen
Verordnung über die Benützung des Forsthauses Hilterfingen vom 16. Oktober 2018
– Die Bestimmungen wurden in die Verordnung über Entgelte für erbrachte Dienstoder anderweitige Leistungen integriert. Aufhebung: 31. Dezember 2020.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse der Burgerversammlung bzw. des Burgerrates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Der Burgerrat


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