Öffentliche Planauflage

  17.02.2021 , Hilterfingen

Aufhebung Überbauungsordnung Nr. 2 «Schlüsselacher/Haberzälg»
Der Gemeinderat Hilterfingen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Aufhebung der Überbauungsordnung Nr. 2, «Schlüsselacher/Haberzälg» (Umzonung in Wohnzone 2 E), zur öffentlichen Auflage. Folgende Akten liegen während 30 Tagen, vom 11. Februar bis 12. März 2021, in der Bauverwaltung Hilterfingen öffentlich auf:
Änderung Baureglement / Änderung Zonenplan / Erläuterungsbericht / Mitwirkungsbericht / Vorprüfungsbericht AGR.

Die Unterlagen werden ebenfalls auf der Homepage www.hilterfingen.ch unter der Rubrik «Amtliche Publikationen» aufgeschaltet.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, Postfach 54, 3652 Hilterfingen, einzureichen.

Hilterfingen, 8. Februar 2021
Der Gemeinderat


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote