Kommunale Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021

  28.04.2021 , Hilterfingen

Angesichts der Covid-19-Pandemie hat der Gemeinderat von Hilterfingen beschlossen, auf die für den 9. Juni 2021 geplante Gemeindeversammlung zu verzichten und am 13. Juni eine Urnenabstimmung durchzuführen. Der Regierungsstatthalter von Thun hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Folgende kommunale Vorlagen kommen zur Abstimmung:
1. Gewerbezentrum Hünibach (GWZ), dritte Etappe. Genehmigung der Projektänderung mit Verzicht auf die Unterflur-Abfallsammelstelle.
2. Gesamtsanierung Ländtestrasse Hünibach (Werkleitungen und Strassenbau). Genehmigung der erforderlichen Verpflichtungskredite von Fr. 320 000.– (Abwasser) und Fr. 335 000.– (Strasse).
3. Aufhebung Überbauungsordnung Nr. 2 «Schlüsselacher Haberzälg» mit Zonenplan- und Baureglementsänderung.

Botschaftstext
Die Botschaft mit den Erläuterungen zu den vorgenannten Geschäften wird zusammen mit dem Material der eidgenössischen Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 verschickt. Sie kann zudem auf www.hilterfingen.ch eingesehen werden.

Auflageakten
Die Akten zu den Geschäften liegen 30 Tage vor der Urnenabstimmung in der Gemeindeverwaltung Hilterfingen während den Bürozeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Ausübung des Stimmrechts
1. Gemäss Artikel 13 Gemeindegesetz sind in Gemeindeangelegenheiten Frauen und Männer stimmberechtigt, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Hilterfingen wohnhaft sind.
2. Das Abstimmungsmaterial wird den Stimmberechtigten zusammen mit den Unterlagen für die eidgenössischen Volksabstimmungen sowie die Wahlen zur Regierungsstatthalterin/zum Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Thun zugestellt. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei Hilterfingen bis Freitag, 11. Juni, 12.00 Uhr, persönlich ein Duplikat verlangen.

Stimmabgabe an der Urne
Für die Stimmabgabe sind die beiden Abstimmungslokale wie folgt geöffnet:
– Gemeindelokal, Bachgasse 9, Hilterfingen, von 10.00 bis 11.00 Uhr
– Sitzungszimmer OSH, Elisabeth-Müller-Weg 4, Hünibach, von 10.00 bis 11.00 Uhr

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Abstimmungsmaterials zulässig. Wer brieflich abstimmen will, legt den ausgefüllten Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert (zusammen mit dem eidgenössischen Abstimmungszettel und dem Wahlzettel für die Regierungsstatthalterwahlen) und klebt dieses zu. Das verschlossene Kuvert ist zusammen mit dem persönlich unterzeichneten Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert zu legen. Dieses ist ebenfalls zuzukleben und darf keine Kennzeichen tragen. Das Antwortkuvert kann frankiert der Post übergeben oder in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18 (beim hinteren Eingang) eingeworfen werden. Die letzte Leerung des Briefkastens erfolgt am Abstimmungssonntag um 10.00 Uhr. Im Übrigen wird auf die Bestimmungen über die briefliche Stimmabgabe verwiesen.

Stellvertretung
Die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ist nicht zulässig.

Auszählungslokal
Die Auszählung findet unter Beizug der aufgebotenen Mitglieder des ständigen Stimm- und Wahlausschusses in den Büros der Gemeindeverwaltung Hilterfingen statt.

Bekanntgabe der Resultate
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Auszählung auf der Homepage der Einwohnergemeinde Hilterfingen aufgeschaltet. Zudem erfolgt im Anzeiger des Verwaltungskreises Thun am darauffolgenden Donnerstag die Publikation der Ergebnisse.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Abstimmungen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 30 Tagen nach dem Abstimmungstag beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden (Artikel 67a VRPG). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.
Der Gemeinderat


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