Referendum Ausgabenbeschluss Gesamtsanierung Ländtestrasse Hünibach

  21.04.2021 , Hilterfingen

Im Zusammenhang mit den Projekten «Kreisel Chartreuse» und «Regenbecken Ländtematte» (Entlastung ARA-Hangkanal) müssen die dazwischenliegenden Werkleitungen der Ländtestrasse bei den Schnittstellen angepasst werden. Weiter ist bekannt, dass die gesamte Infrastruktur der Ländtestrasse einen sehr grossen Sanierungsbedarf aufweist.

Für die Sanierung der Wasserleitungen hat der Gemeinderat einen Kredit von Fr. 170 000.– zulasten der Spezialfinanzierung Wasserversorgung genehmigt.

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Gemäss Artikel 9 des Organisationsreglementes können mindestens vier Prozent der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderates über eine einmalige Ausgabe von mehr als Fr. 150 000.– bis Fr. 250 000.– verlangen, dass der entsprechende Beschluss der Gemeindeversammlung zu unterbreiten ist.

Die Referendumsfrist läuft bis 17. Mai 2021, die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften beträgt 125. Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei Hilterfingen, Staatsstrasse 18, Postfach 54, 3652 Hilterfingen.

Die Kredite für die gleichzeitige Sanierung der Abwasserentsorgung und der Gemeindestrassen liegen in der Finanzkompetenz der Stimmberechtigten und werden diesen anhand der Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2021 zur Genehmigung vorgelegt.
Der Gemeinderat


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