Verkehrsmassnahme Forst-/Wanderweg Bachgasse – Tannebüel

  18.08.2021 , Hilterfingen

Der Gemeinderat Hilterfingen verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2, des Strassenverkehrsgesetztes vom 19. Dezember 1958 (SVG, SR 741.01) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern, die folgende Verkehrsanordnung:

Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder für den Forst-/Wanderweg Bachgasse – Tannebüel. Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sind gestattet.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetztes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Thun erhoben werden. Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Amtsanzeiger sowie nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

Hilterfingen, 11. August 2021
Bauverwaltung Hilterfingen


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