Aufhebung Überbauungsordnung Nr. 2 Schlüsselacher Haberzälg: Genehmigung gemäss Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0)

  14.10.2021 , Hilterfingen

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von den Stimmberechtigten der Gemeinde Hilterfingen an der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 beschlossene Aufhebung der Überbauungsordnung Nr. 2 Schlüsselacher-Haberzälg in Anwendung von Art. 61 Baugesetz mit Datum vom 10. September 2021 genehmigt.
Mit dem Genehmigungsbeschluss wurden von Amtes wegen folgende Änderungen vorgenommen:
– Umzonung des bisherigen Planungsperimeters der UeO Nr. 2 Schlüsselacher-Haberzälg in die Wohnzone 2 E2

Die Änderungen treten am Tag nach dieser Publikation in Kraft.

Die Unterlagen stehen auf der Bauverwaltung der Gemeinde Hilterfingen, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Hilterfingen, 11. Oktober 2021
Der Gemeinderat


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