Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung

  14.10.2021 , Hilterfingen

Mittwoch, 24. November 2021, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Hünibach

Traktanden:
1. Schulverband Hilterfingen, Reorganisation; Genehmigung des neuen Organisationsreglementes.
2. Gemeindeverwaltung Hilterfingen. Inter kommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Thun im Bereich der Informatik; Kreditbewilligung.
3. Budget 2022, Budgetberatung; Festsetzung der Steueranlage sowie der Liegenschaftssteuer.
4. Schulhaus Eichbühl, Hünibach, Innensanierung; Genehmigung eines Verpflichtungskredites von Fr. 4 000 000.–.
5. Orientierungen
6. Verschiedenes

Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung im Gemeindehaus bei der Gemeindeschreiberei während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Die Geschäftsvorlagen werden in einer separaten Botschaft, welche in alle Haushaltungen zugestellt wird, detailliert beschrieben. Bei Nichterhalt kann sie bei der Gemeindeschreiberei bezogen werden. Die Botschaft kann ab Freitag, 22. Oktober 2021, auch unter www. hilterfingen.ch, Rubrik News, Gemeindeversammlungen, eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Schutzkonzept Coronavirus (Covid-19)
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden gebeten, sich frühzeitig bei der unteren Turnhalle der Oberstufenschule Hünibach einzufinden. Die Türöffnung erfolgt um 19.00 Uhr. Die Hygiene- und Abstandsvorschriften sind einzuhalten. Alle Teilnehmenden waschen und desinfizieren sich die Hände. Schutzmasken werden bei Bedarf gratis abgegeben und sind während der gesamten Dauer der Versammlung zu tragen. Kranke oder sich krank fühlende Personen werden dazu aufgerufen, die Veranstaltung nicht zu besuchen. An Covid-19 erkrankte Personen sind nicht zugelassen. Nicht stimmberechtigte Gäste werden auf der «Galerie» nicht zugelassen. Pressevertreter müssen sich bis Freitag, 19. November, bei der Gemeindeverwaltung Hilterfingen anmelden. Änderungen bleiben vorbehalten.

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle Personen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Hilterfingen angemeldet und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind (Art. 12 GG).
Der Gemeinderat


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