Reglement über die Erdverlegung von Freileitungen der Einwohnergemeinde Hilterfingen; Aufhebung

  10.11.2022 , Hilterfingen

Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Hilterfingen hat am 8. Juni 1988 das Reglement über die Erdverlegung von Freileitungen der Einwohnergemeinde Hilterfingen genehmigt.

Der Gemeinderat Hilterfingen hat am 31. Oktober 2022 – unter Vorbehalt des fakultativen Referendums – die Aufhebung der vorgenannten Bestimmungen beschlossen.

Gemäss Artikel 8 des Organisationsreglements von Hilterfingen wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert.

Nach Artikel 8 des Organisationsreglements von Hilterfingen können 4% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses durch Unterzeichnung des entsprechenden Begehrens verlangen, dass die Aufhebung des Reglements über die Erdverlegung von Freileitungen der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist.

Die Referendumsfrist läuft bis 12. Dezember, die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften beträgt 124. Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei, 3652 Hilterfingen.
Gemeinderat Hilterfingen


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