Reglement Werterhalt Schulanlage Oberstufenschule Hünibach 2015 – Aufhebung

  15.12.2022 , Hilterfingen

Der Gemeinderat Hilterfingen hat am 12. Oktober 2015 das Reglement über den Werterhalt der Schulanlage Oberstufenschule Hünibach genehmigt.

Am 29. November 2022 hat die Exekutive – unter Vorbehalt des fakultativen Referendums – die Aufhebung der vorgenannten Bestimmungen beschlossen, da diese mit dem neuen Organisationsreglement des Schulverbandes hinfällig wurden.

Gemäss Artikel 8 des Organisationsreglements von Hilterfingen wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert.

Nach Artikel 8 des Organisationsreglements von Hilterfingen können 4% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses durch Unterzeichnung des entsprechenden Begehrens verlangen, dass die Aufhebung des Reglements über den Werterhalt der Schulanlage Oberstufenschule Hünibach der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist.

Die Referendumsfrist läuft bis 9. Januar 2023, die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften beträgt 124.

Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei, 3652 Hilterfingen.
Gemeinderat Hilterfingen


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