Anpassung Polizeireglement 2010; Referendumsfrist

  30.03.2023 , Hilterfingen

Der Gemeinderat Hilterfingen hat am 13. März die Überarbeitung von Artikel 8 betreffend Feuerwerk im Polizeireglement 2010, unter dem Vorbehalt des fakultativen Referendums, beschlossen.

Gemäss Artikel 10 des Organisationsreglements von Hilterfingen wird dieser Gemeinderatsbeschluss hiermit publiziert. Das angepasste Reglement kann am Schalter der Gemeindeschreiberei während den Büroöffnungszeiten eingesehen oder dort bezogen werden.

Gemäss Artikel 8 des Organisationsreglements von Hilterfingen können 4% der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit der Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses durch Unterzeichnung des entsprechenden Begehrens verlangen, dass das angepasste Reglement der Gemeindeversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist.

Die Referendumsfrist läuft bis 1. Mai, die Mindestzahl der erforderlichen Unterschriften beträgt 124. Einreichungsstelle: Gemeindeschreiberei, 3652 Hilterfingen.

Der Gemeinderat


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