Baupublikation Hilterfingen
04.02.2018 Baupublikationen, HilterfingenGesuchstellerin: Sandra Michel, Finkenweg 8, 3652 Hilterfingen.
Projektverfasser: Herbert Sägesser, Architekt HTL, Breitenweg 18, 3652 Hilterfingen.
Grundeigentümerin: Sandra Michel, Finkenweg 8, 3652 Hilterfingen.
Bauvorhaben: Erweiterung Wohnhaus mit Zimmeranbau, Umbau Gartenhalle.
Standort / Parzelle: Finkenweg 8, Hilterfingen, Parzelle Nr. 1277.
Koordinaten: 2 616 794 / 1 176 763.
Nutzungszone: / Überbauungsordnung: Wohnzone E1 Holz; Lärmempfindlichkeitsstufe II.
Bauinventar / Schutzobjekt / Schutzzone: –.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des Grenzabstandes (GBR Art. 212).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bestehender Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA, Gewässerschutzbereich B.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 6. November 2017.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Hilterfingen, 27. September 2017
Bauverwaltung Hilterfingen
