Baupublikation Hilterfingen

  04.02.2018 Baupublikationen, Hilterfingen

Gesuchsteller: Heinz und Verena Kunz, Neuenackerstrasse 10, 3653 Oberhofen.
Projektverfasser: Viktor Burri Architekten, Militärstrasse 9a, 3600 Thun.
Bauvorhaben: Generelles Baugesuch gemäss Baugesetz Art. 32d: Abbruch Gebäude Nr. 11, Neubau Zweifamilienhaus.
Standort / Parzelle: Hünibach, Höheweg 11, Parzelle Nr. 1147.
Koordinaten: 2 616 165 / 1 177 490.
Nutzungszone: Wohnzone E2.
Beanspruchte Ausnahmen: Bauten und Anlagen in Waldesnähe (KWaG Art. 25). Überschreiten traufseitige Fassadenhöhe (GBR Art. 212). Unterschreiten des kleinen Grenzabstands (GBR Art. 212 i. V. mit Anhang Art. 135).
Auflageort: Gemeindeverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, Postfach 54, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
20. November 2017.
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31).

Thun, 13. Oktober 2017

Der Regierungsstatthalter: Marc Fritschi


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