Baupublikation Hilterfingen
14.03.2018 Baupublikationen, HilterfingenGesuchsteller, Projektverfasser: Jakob Frauchiger, Finkenweg 5, 3652 Hilterfingen.
Bauvorhaben: Westseitiger Erweiterungsbau, Renovation und Ausbau Ostseite, Neugestaltung Hauszugang.
Standort / Parzelle: Finkenweg 5, Hilterfingen, Parzelle Nr. 462.
Koordinaten: 2 616 751 / 1 176 785.
Nutzungszone: Wohnzone E1 Holz, Lärmempfindlichkeitsstufe II.
Beanspruchte Ausnahmen: Dachgestaltung in Überschreitung nach GBR Art. 414 Abs. 4 und 6. Überschreitung der Fassadenhöhe traufseitig nach GBR Art. 212 Abs. 1.
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bestehender Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA, Gewässerschutzbereich A.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum:
9. April 2018.
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Hilterfingen, 28. Februar 2018
Bauverwaltung Hilterfingen
