Baupublikation Hilterfingen

  26.07.2018 Baupublikationen, Hilterfingen

Gesuchsteller: Susan und Thomas Andreas Bürgi, Mittelstrasse 2, 3613 Steffisburg.
Projektverfasser: Thomas Moser GmbH, Sandrainstrasse 15, 3007 Bern.
Bauvorhaben: Umbau und Gebäudehüllensanierung von bestehendem Einfamilienhaus. Einbau Dachschlepper und Dachflächenfenster.
Standort / Parzelle: Schlossweg 6, Hilterfingen, Parzelle Nr. 460.
Koordinaten: 2 615 844 / 1 177 357.
Nutzungszone: Wohnzone W2.
Schutzzone: Gewässerschutzzone Au.
Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten des vorgeschriebenen Abstandes zum Dachrand mit der Schlepplukarne (GBR Art. 414 Abs. 6).
Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Bestehender Anschluss an Gemeindekanalisation/ARA, Gewässerschutzbereich Au.
Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Hilterfingen, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 27. August 2018.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist an die Bauverwaltung, Staatsstrasse 18, 3652 Hilterfingen, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Bauverwaltung Hilterfingen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Hilterfingen, 23. Juli 2018

Bauverwaltung Hilterfingen


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